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Buchungsbedingungen

Ferienhäuser Costa de la Luz Ferienhäuser Andalusien Spanien

Buchungsbedingungen

    1. Der Mietvertrag wird im Namen des Eigentümers eines jeden Hauses mit VILLAS-COSTA-LUZ- im nachfolgenden VCL genannt - und dem Gast abgeschlossen. VCL- fungiert nur als Vermittler für den Vermieter. VCL ist nicht der Eigentümer der Häuser. Mit der Buchung erkennt der Gast die Buchungsbedingungen an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen durch die Reservierungsbestätigung, die VCL im Namen der Eigentümer der Häuser an den Gast verschickt.Andere Leistungen als diejenigen, die auf Abschluß des Mietvertrages gerichtet sind, schuldet VCL nicht.

    2. Alle angegebenen Mietpreise beinhalten bereits die Nebenkosten für Heizung und Strom. Ein besonderer Service in diesen Ferienhäusern ist die Bereitstellung der Bettwäsche und Handtücher.

    3. Bei Buchungen mehr als 42 Tage vor Mietbeginn muß ein Drittel des Gesamtpreises als Anzahlung an VCL bezahlt werden, der Rest bis 30 Tage vor geplanter Anreise.

    4. Bei Buchungen, die weniger als 42 Tage vor Antritt der Reise gemacht werden, ist der volle Betrag bei Buchung zu bezahlen.

    5. Bei Anreise hinterlegen Sie bitte eine Kaution in Höhe einer halben Wochenmiete. Bei der Abreise erhalten Sie nach ordnungsgemäßer Übergabe des Hauses die Kaution wieder zurück.

    6. Eine Stornierung durch den Mieter muß immer schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt vom Mietobjekt bis zum 60.sten Tag vor der geplanten Anreise, wird die Anzahlung einbehalten. Sollte eine Ersatzbuchung möglich sein, wird die Anzahlung zurückgezahlt abzüglich einem Kostenbeitrag, der sich nach der Höhe der entstandenen Unkosten richtet. Vom 59.sten bis zum letzten Tag werden 95 % des Gesamtreisepreises fällig. Sollte eine Ersatzbuchung möglich sein, wird nur die Anzahlung einbehalten.

    7. Die Mietdauer ist jeweils eine Woche von Freitag bis Freitag wenn keine andere Absprache getroffen wurde.

    8. Für alle durch ihn verursachten Schäden ist der Mieter haftbar. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für das Haus und muß es in einem ordentlichen und sauberen Zustand halten.

    9. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung von allen vom Vermieter angebotenen Gegenständen. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, am PKW etc. trägt der Vermieter nicht.

    10. Der Mietvertrag gilt für die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Der Eigentümer bzw. der örtliche Repräsentant von VCL hat das Recht, Personen oder Haustiere, die nicht in der Mietvereinbarung aufgeführt sind, bei Ankunft abzuweisen bzw. bei Nichtbeachtung den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

    11. Sollte der Mieter an seinem Feriendomizil etwas zu beanstanden haben, muß er sich unverzüglich mit VCL in Verbindung setzen. Sollte das Problem dann immer noch nicht gelöst worden sein, muß innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr von der Reise eine schriftliche Beschwerde bei VCL vorliegen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

    12. Für Pflichtverletzungen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit haftet VCL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. VCL ist berechtigt, ein Ersatzquartier anzubieten, wenn das Interesse des Mieters, wie es sich nach dem Mietvertrag darstellt, mit der Ersatzwohnung bedient werden kann.

     

    Marion Pietsch Junyent-Coll c/ CARRIL DEL SHERIFF, CASA 3    E - 11140 CONIL DE LA FRONTERA
    Tel./ Fax 0034 956 452 194   Mobil  630 816 198

     

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